Ausbildungsdauer und -art

  • 3 Jahre, Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 BBiG/§42r Handwerksordnung

Zugangsvoraussetzungen

  • Berufsreife, aber auch ohne Schulabschluss möglich
  • Mathematik (z.B. beim Umrechnen von Mengenangaben)
  • Deutsch (z.B. beim verstehenden Lesen von Rezepten)
  • Handgeschick (z.B. bei Schneidetechniken, Garnieren)
  • Guter Geruchs- und Geschmackssinn (Abschmecken von Gerichten)
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (Hygiene im Küchenbereich, Einhalten von lebensmittelrechtlichen Vorschriften)

Lehrinhalte im Ausbildungsberuf

  • Vorbereitung von pflanzlichen und tierischen Produkten zur weiteren Verwendung
  • Herstellen und Anrichten von Fleisch- und Fischgerichten, sowie Teig- und Eierspeisen
  • Ansetzen und Zubereitung von Soßen, Salaten etc.
  • richtiger Einsatz von Küchengeräten und Maschinen
  • Ermittlung des Warenbedarfs für einfache Gerichte
  • grundlegende Hygienevorschriften

Ansprechpartnerin

Frau Borkowitz
Berufsförderungszentrum e. V. (BFZ)
Feldstr. 7c
17373 Ueckermünde

Kontakt

Tel: 039771 531 27
Fax: 039771 531 29 
m.borkowitz@bfz-uem.de