Ausbildungsdauer und -art
- 3 Jahre, Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 BBiG/§42r Handwerksordnung
Zugangsvoraussetzungen
- Berufsreife, aber auch ohne Schulabschluss möglich
- Mathematik (z.B. beim Umrechnen von Mengenangaben)
- Deutsch (z.B. beim verstehenden Lesen von Rezepten)
- Handgeschick (z.B. bei Schneidetechniken, Garnieren)
- Guter Geruchs- und Geschmackssinn (Abschmecken von Gerichten)
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (Hygiene im Küchenbereich, Einhalten von lebensmittelrechtlichen Vorschriften)
Lehrinhalte im Ausbildungsberuf
- Vorbereitung von pflanzlichen und tierischen Produkten zur weiteren Verwendung
- Herstellen und Anrichten von Fleisch- und Fischgerichten, sowie Teig- und Eierspeisen
- Ansetzen und Zubereitung von Soßen, Salaten etc.
- richtiger Einsatz von Küchengeräten und Maschinen
- Ermittlung des Warenbedarfs für einfache Gerichte
- grundlegende Hygienevorschriften
Ansprechpartnerin
Frau Borkowitz
Berufsförderungszentrum e. V. (BFZ)
Feldstr. 7c
17373 Ueckermünde
Kontakt
Tel: 039771 531 27
Fax: 039771 531 29
m.borkowitz@bfz-uem.de